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Kodex für DIAG Sponsoren

Stand: 20. August 2023

Deutschsprachige IFS Anwendergruppe e.V.

(im Folgenden auch DIAG genannt)

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§1 Gültigkeit des Verhaltenskodex

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Der Verhaltenskodex schließt alle Unternehmen ein, die mit IFS-Produkten und Services handeln, dazu beraten, diese implementieren oder in IFS-nahen Geschäftsfeldern tätig sind. Dazu gehören auch Unternehmen, die Softwarelösungen als Erweiterung und zur Ergänzung von IFS-Funktionalität entwickeln und/oder vertreiben und/oder Beratungsleistung gegenüber IFS- Kunden oder solchen die es werden wollen anbieten und damit kommerzielle Zwecke verfolgen. IFS-Partner und Hersteller, die aufgrund ihrer Größe eine eigene komplette IFS-Umgebung zur Abbildung der eigenen Geschäftsprozesse produktiv betreiben, versteht DIAG als nicht als DIAG-Mitglieder sondern bietet diesen ein DIAG-Sponsorship an.

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§ 2 DIAG-Sponsorship Partner


DIAG-Sponsorship Partner und deren Mitarbeiter: innen nehmen gemäß ihrem jeweiligen DIAG-Sponsorship Leistungspaket am Dialog mit DIAG-Mitgliedern teil. So befördern Sie durch Beiträge und eigene Projekterfahrungen, die Sie zum Beispiel in DIAG-Veranstaltungen, wie Fachvorträgen einbringen DIAG-Mitglieder und deren Arbeit.

 

§3 Verstöße gegen die Regeln und Satzung


Ein Verstoß gegen die DIAG-Satzung des Vereins kann eine Kündigung des DIAG-Sponsorship Leistungspaketes zur Folge haben. Daher sollten sich DIAG Sponsorship Partner an folgenden Regeln orientieren:

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  • Unterlassen von aktiver Werbung an nicht von der DIAG dafür ausgewiesenen Plätzen

  • Darstellung von eigenen Produkten und Dienstleistungen bei DIAG-Veranstaltungen oder im DIAG eigenen DIAG-Portal, insbesondere in Verbindung mit dem Angebot der Kontaktaufnahme sofern diese nicht unter §4 und §5 fallen

  • Zusenden von Firmenpräsentationen, Verteilen von Präsenten (direkt/indirekt) und die unaufgeforderte Teilnahme an DIAG-Veranstaltungen, die nicht zum vereinbarten DIAG-Sponsorship Leistungspaket gehören, sowie aktives Verteilen von Visitenkarten oder sonstigen Printmaterialien bei DIAG-Veranstaltungen

  • Nutzung des Namens der DIAG zum Erreichen von Zielen, die nicht den in der DIAG-Satzung festgelegten Zwecken und Zielen des Vereins dienen

  • Nutzung von DIAG-Adressmaterialien zum Zweck der unternehmens-eigenen Öffentlichkeitsarbeit, die nur über die DIAG-Gremien und Verteiler der DIAG zugänglich sind

  • Aktives Abwerben von Mitarbeitern: innen der DIAG-Mitglieder oder von anderen DIAG-Sponsoren

 

Verboten ist zusätzlich jede andere hier nicht ausdrücklich erwähnte Form der aktiven Werbung im Rahmen von DIAG-Veranstaltungen.

 

DIAG-Mitglieder und Funktionsträger sind angehalten, Verstöße an den Vorstand zu berichten, dem, nach erfolgter Aussprache, die Entscheidung über eine Kündigung der DIAG-Sponsorship Partnerschaft obliegt. Verstöße werden nach Prüfung durch den Vorstand über die DIAG-Geschäftsstelle geahndet.

 

§4 Besondere Situationen

Besondere Situationen können erfordern, sich mit Produkten und Dienstleistungen von IFS-Partnern und Herstellern oder anderen Drittanbietern zu befassen. Voraussetzung für eine solche Behandlung ist jedoch, dass diese von mehreren DIAG-Mitgliedern verwendet werden. In diesem Fall kann sich – sofern von den DIAG-Mitgliedern gewünscht – mit oben genannten Produkten und Dienstleistungen befasst werden. Dabei ist darauf zu achten, dass eine unnötige Wettbewerbssituation mit IFS vermieden wird. Daher regen wir folgende Vorgehensweise an:

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  • Die Lösung ist im Rahmen eines Kundenprojektes durch ein IFS Anwendungsunternehmen vorzustellen. Die „Problemlösung“ muss im Vordergrund des Vortrags stehen.

  • Ein möglicher Partner des IFS Partners oder Herstellers oder er selbst darf als Referent auftreten. Im Rahmen des Vortrages darf weder die Firma des Dritten Partners vorgestellt werden, noch weitere seiner Lösungen thematisiert werden. Eine Kontaktfolie im Abspann ist erlaubt.

  • Das Folientemplate des Kunden oder der DIAG nutzen

 

§5 Abweichungen von der Regel

​Auf DIAG-Kongressen können IFS Partner und Hersteller eigene Vortragsslots gemäß ihrem mit der DIAG vereinbarten DIAG Sponsorship Leistungspaket vereinbaren und ihre Expertise und Lösungen in der Ausstellung – besonderen mit der DIAG vereinbarten Plätzen - vorstellen.

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